Rechtsprechung
LG Itzehoe, 30.03.2010 - 1 S 145/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
§ 55 Abs. 1 SGBI
- nomos.de , S. 36
Guthabenpfändung auf einem Oder-Konto erfasst den Auszahlungsanspruch beider Kontoinhaber
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Auszahlung des Kontoguthabens auf einem von Ehepartnern gemeinsam unterhaltenen Oder-Kontos bei Beziehen von Arbeitslosengeld I durch den Ehemann
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Pfändung des gemeinsamen Kontos der Eheleute
- arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)
Eheleute mit gemeinsamen Konto aufgepasst
Verfahrensgang
- AG Itzehoe, 07.07.2009 - 98 C 164/09
- LG Itzehoe, 30.03.2010 - 1 S 145/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 44/04
Pflicht des Drittschuldners zur Beachtung des verlängerten Pfändungsschutzes ohne …
Auszug aus LG Itzehoe, 30.03.2010 - 1 S 145/09
Erforderlich ist vielmehr, dass der Vollstreckungsschuldner nach Ende der Schonfrist nach § 55 I SGB I beim Vollstreckungsgericht im Wege der Vollstreckungserinnerung gem. § 766 ZPO eine Abänderung des Pfändungsbeschlusses dahingehend erwirkt, dass ihm der in § 55 IV SGB I genannte Betrag bis zum nächsten Zahlungstermin pfandfrei belassen wird (BGH NJW 2004, 3262, 3263).